Seminar-Nr. BI-2016-10
Das ÖbVIG NRW ist zum 12.04.2014 in Kraft getreten. Das novellierte Gesetz birgt eine Reihe von neuen Handlungspflichten für den ÖbVI und damit für eine berufliche Praxis. Doch welche Pflichten und Chancen ergeben sich im Detail und wie können diese vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in seinem beruflichen Wirken umgesetzt bzw. genutzt werden? Diese und weitere Fragen werden in dem Halbtagesseminar praxisnah beantwortet werden.
Themen im Einzelnen:
- Was beinhaltet das ÖbVIG NRW und was hat sich geändert?
- Was bedeutet das ÖbVIG NRW für das berufliche Wirken des ÖbVI?
- Was muss der ÖbVI bei seiner Berufsausübung beachten?
- Welche Vorteile bietet das ÖbVIG NRW?