Das ÖbVIG NRW ist zum 12.04.2014 in Kraft getreten. Das novellierte Gesetz birgt eine Reihe von neuen Handlungspflichten für den ÖbVI und damit für eine berufliche Praxis. Doch welche Pflichten und Chancen ergeben sich im Detail und wie können diese vom ÖbVI in seinem beruflichen Wirken umgesetzt bzw. genutzt werden? Diese und weitere Fragen werden in diesem Workshop praxisnah beantwortet werden.
Referentin: RA Dr. Lisa Keddo-Kilian